Governance: verantwortungsvolle Unternehmensführung

Lieferketten: neue Anforderungen

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten definiert. Um das neue Gesetz bestmöglich umzusetzen, haben wir passende Maßnahmen entwickelt und im Unternehmen eingeführt. Wir bekennen uns generell zu international anerkannten Normen, Leitsätzen und Prinzipien. Dazu zählen insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konventionen der Vereinten Nationen, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Wir üben unsere Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus, wo der Schutz der Menschenrechte gesetzlich verankert ist. Bei der Ausschreibung von internationalen Leistungen finden nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung. Dies dokumentieren wir bei Vertragsabschlüssen sorgfältig.

sustainabledevelopment.un.org

LkSG-Anforderungen: mehrstufiger Ansatz

Bei der Umsetzung der LkSG-Anforderungen verfolgen wir einen mehrstufigen Ansatz, um sowohl die Rechtssicherheit als auch die Effizienz der Einkaufsprozesse sicherzustellen. In allen neuen Ausschreibungs- und Vertragsdokumenten verpflichten wir die Bietenden beziehungsweise die Vertragspartner:innen zur Einhaltung aller LkSG-Anforderungen durch die standardmäßige Einbindung der Code-of-Conduct-Klausel. Zusätzlich legen wir in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich bei Ausschreibungen mit erhöhtem Risikopotenzial bezüglich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten zusätzliche Kriterien für die Leistungsanforderungen fest, um diese Risiken zu minimieren. Wenn während der Leistungsphase Risiko- oder Verdachtsfälle auftreten, prüfen wir die Einzelfälle. Die Abteilungen Einkauf, Nachhaltigkeit und Compliance vereinbaren die Maßnahmen zur Minimierung dieser potenziellen Risiken entlang der Lieferketten und legen sie dem quartalsweise tagenden LkSG-Risikoboard vor.

Eine externe Risikoanalyse zeigte keine hohen Risikopotenziale. Die Auswertung der länderbezogenen Risiken bezüglich der unmittelbaren Lieferant:innen ergab ein sehr geringes Risikopotenzial, da 96 Prozent der Drittlieferant:innen aus Deutschland beziehungsweise 99 Prozent aus der EU stammen. Warengruppen, die ein potenziell erhöhtes Branchenrisiko bergen, beschaffen wir in Ländern mit geringem Risikopotenzial. Als Ergebnis der externen Risikoanalyse haben wir die länder- und branchenspezifischen Risikopotenziale in einer Matrix kombiniert und in Risikoklassen eingeteilt. Der Risikoklasse und der Höhe des Einkaufsvolumens entsprechend wurden Maßnahmen zur Risikominimierung abgeleitet.

Es ist zu erwarten, dass die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG zunehmen werden. Um sie auch weiterhin rechtssicher, vollständig und effizient dokumentieren zu können, hat sich das LkSG-Risikoboard für eine softwarebasierte Anwendung entschieden. Diese wird sowohl die interne als auch die externe Risikoanalyse sowie die Berichtspflichten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rechtssicher abbilden. Zusätzlich wird eine Medienbeobachtung Frühwarnfunktionen erfüllen. Der Vertragsschluss und die Implementierung der Online-Anwendung sind für Anfang 2024 geplant.

Grundsätze: Aktualisierung des Code of Conduct

In unserer Grundsatzerklärung über die Einhaltung der Menschenrechte bekennen wir uns zu höchsten Nachhaltigkeitsstandards, die ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Corporate Governance umfassen. Darüber hinaus orientieren wir uns an unserem Code of Conduct. Darin sind die wesentlichen Grundsätze und Regeln des Handelns sowie die Maßstäbe, die wir uns im Umgang mit Geschäftspartner:innen und Stakeholdern setzen, zusammengefasst. Der Code of Conduct bildet seit Mai 2022 den obersten Orientierungsrahmen für die Geschäftsführung, alle Führungskräfte und Mitarbeitenden. Er enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln für ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Personen innerhalb und außerhalb des Konzerns. Wir verpflichten uns darin, die nationalen und internationalen Gesetze, die staatlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben sowie die unternehmensinternen Regelungen einzuhalten.

Aufgrund des LkSG und des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist, haben wir auch unseren Code of Conduct angepasst. Die Änderung bezüglich LkSG beinhaltete insbesondere die Erwartung des Flughafens München an seine Lieferant:innen, in der gesamten Lieferkette keine Menschenrechte, international anerkannten Arbeitsstandards oder umweltbezogene Verpflichtungen zu verletzen.

Unsere aktuelle Code-of-Conduct-Klausel wurde 2023 mittels der Umsetzung des LkSG im Einkaufsprozess eingeleitet. Zusätzlich berücksichtigen wir 2024 den Code of Conduct und Maßnahmen aus dem Risikomanagement bei der Konzeptionierung unserer Einkaufsrichtlinie.

Code of Conduct

Menschenrechte: Fairness in internationalen Beziehungen

Das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten unmittelbar und ausnahmslos auch in internationalen Beziehungen. Dazu gehört das Verbot von wettbewerbswidrigem Verhalten, von Kartell- und Monopolbildung, von Schwarzarbeit, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gewalt. Die Einhaltung von Menschenrechten und Menschenrechtsverfahren wird insbesondere entsprechend der Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) gewährleistet. Zudem hat der Flughafen München am 1. Januar 2023 eine Verfahrensordnung für ein Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hat uns dazu veranlasst, die Verfahrensordnung hinsichtlich der Beschwerdekanäle zu aktualisieren. Anfang Juli 2023 hat die FMG zudem eine interne Meldestelle eingerichtet, die Verstöße gegen das LkSG aufnimmt.

Konzernlagebericht: Compliance-Management-System (Seite 63)

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